Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen.
Für Schäden, die durch missbräuchliche Veränderung der Daten durch Dritte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
Alle Fotografien auf dieser Website unterliegen dem Urheberrecht.
Verantworlich gem. § 5 Telemediengesetz:
Thomas Ulrich
Tel. 0171 4272968
Handelsstraße 3
Studio: 0381 12873948
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Liefer- und Geschäftsbedingungen
A-Allgemeines
Bestelltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Bildautos. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb
der angegebenen Fristen vollständig wieder zurück-zugeben.
Das Bildmaterial darf an Dritte nur dann weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Sichtung und Auswahl dient.
Jede Art der Verwendung bedarf der Ausdrücklichen Zustimmung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Zustimmungsverpflichtung für den Bildautor. Wird das vereinbarte
Honorar nicht gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.
Der Besteller haftet für das überlassene Bildmaterial bis zur unversehrten Rückgabe an den Bildautor. Kosten und Risiko für die Rücksendung sind vom Besteller zu tragen.
Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform, sie wird durch Rechnungsstellung seitens des Bildautors ersetzt.
B- Fristen
Das Bildmaterial ist innerhalb der angegebenen Frist(in der Regel 14 Tage) zurückzugeben. Bei Überschreitung der Frist wird Miete berechnet.
Für Fotografien die zur Verwendung angenommen sind, wird die Rückgabefrist nach Vereinbarung verlängert.
Beanstandungen, den Inhalt oder die Beschaffenheit der Sendung betreffend, müssen unverzüglich nach Eingang geltend gemacht werden.
C- Honorare
Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der Besteller ist
verpflichtet die erforder-lichen Angaben zu machen.
Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung.
Hat ein Besteller Bildmaterial fest übernommen, so wird dasHonorar spätestens nach einem Monat zur Zahlung fällig, auch wenn das Material bis dahin noch nicht
verwendet wurde. Dies gilt auch für den Fall, daß eine Verwendung unterbleibt.
Exklusivrechte und Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Ver-einbarung und Freigabeerklärung. Sie unterliegen einem geson-derten Honorar von mindestens 100% des
Grundhonorars für die Nutzung des entsprechenden Bildes.
D- Kosten
Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers.
Für die Zusammenstellung von Bildmaterial werden Bearbeitungs-kosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen.
Mit der Lieferung von bestelltem Bildmaterial wird ein Miet-verhältnis begründet, innerhalb der gemäß Absatz B eingeräumten Rückgabefrist wird eine Miete nicht erhoben.
Danach bemißt sie sich nach den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden MFM- Bestimmungen.
Kann ein Bild wegen Beschädigung nicht mehr genutzt werden oder ist es im Risikobereich des Bestellers verlorengegangen, so ist dieser schadensersatzpflichtig.
Schadensersatz wird gewöhnlich pauschal gefordert, doch bleiben darüber hinausgehende Forderungen vorbehalten. Mit der Bezahlung von Schadensersatz erwirbt der
Besteller kein Eigentum und keine Rechte.
E- Urheberrecht
Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinba-rungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechts-gesetzes.
Urhebervermerk im Sinne §13 UrhG wird stets verlangt und zwar
in einer Weise, daß kein Zweifel an der Identität des fotografischen Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Bild entstehen kann.
Bei Unterlassung des Vermerks wird ein Zuschlag zum Honorar von 100% verlangt.
Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gemäß §25 Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu liefern. Analoge
Anwendung von §26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vor-
zugspreis) gilt als vereinbart.
Personenbildnisse dürfen nur für den vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden. Nur hierfür werden die Persönlichkeits-rechte übertragen. Eine Entstellung oder
Verfremdung von Per-sonenbildnissen und das Hineinstellen von Personen in einen anderen Sinnzusammenhang durch Fotomontagen sind unzu-lässig.
Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grund-sätze des Deutschen Presserates (
Pressekodex) zu beachten. Zu-
Stimmung zu tendenzfremder Verwendung oder zu textlicher Unterstellung bedarf immer der Schriftform.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch einen Besteller ist allein dieser etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
F- Verschiedenes
Sämtliche Nebenabreden bleiben vorbehalten. Auch für Lieferun-gen ins Ausland gilt das deutsche Recht. Ist der Besteller Kaufmann, so ist Rostock als Gerichtsstand v
ereinbart.
Für das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird eine Pauschale von € 6,- berechnet. Mit der Umschreibung wird stets dem Wunsch
nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rech-
nungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne von seiner Zahlungspflicht nicht entbunden.
G- Kosten und Schadensersatz
Soweit nichts anderes vereinbart, gelten folgende Vergütungen:
1.
Bearbeitungskosten für Auswahlsendung: ab € 16,-
2.
Layout und Präsentation: wird bei späterer Verwendung verrechnet
Ist die Schutzhülle eines Dias geöffnet, wird automatisch eine Layoutverwendung berechnet, sofern keine Nutzung vorliegt.
a)
Farb- oder s/w Vorlage je Bild ab € 80,-
b)
Mit Fotomodellen je Bild ab € 130,-
3.
Miete bei Fristüberschreitung: pro Stück und Tag alle Vorlagen € 1,-
4.
Für beschädigte Bilder ist Schadensersatz in angemessener Höhe zu leisten, der sich grundsätzlich nach dem Grad der Beschädigung und einer dadurch
beschränkten Verwendbarkeit des Bildes richtet.
Bei Totalverlusten von Originalen bemisst sich die Schadensersatzforderung des Bildautors nach dem Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten eines Bildes. Er gilt
mit € 500,- als vereinbart, ohne daß eine Höhe des Schadens nachzuweisen ist.